Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz bildet die Grundlage aller Vorschriften zur Tierhaltung. Es verbietet Qualzucht und regelt die Mindestanforderungen an die Haltung.
- Verbot der Qualzucht nach § 11b TierSchG
- Pflicht zu artgerechter Ernährung, Pflege und Unterbringung
- Verbot von Eingriffen ohne Betäubung
- Sachkundenachweis für bestimmte Tierhalter